In jeder Beziehung zwischen Menschen stellt sich eines Tages die Frage, ob "man" dem Gegenüber seine Worte oder Taten verzeihen kann, muss oder sollte.
Wer überhaupt einen Gedanken daran verwendet, der kann.
Wer sich das länger überlegt, der sollte.
Wer sich nicht wohl fühlt in seiner Haut, der muss sogar.
Wenn es zum Verzeihen kommt, dann tun sich viele Menschen sehr schwer, die Kränkung sitzt häufig tief, "man" ist getroffen, die Dinge belasten uns. Aber warum ist man getroffen, doch nur deshalb, weil die eigenen Erwartungen nicht erfüllt wurden.
Klar kann man die schmerzhafte Erinnerung dann einfach verdrängen, sie tief im Gedankenpalast vergraben. Aber bringt das wirklich etwas?
Der buddhistische Weg ist es, mit Nachsicht und Großzügigkeit über die schmerzende Situation hinwegzugehen, da Buddhisten ja wissen, dass die wahrgenommene Realität nur eine gefühlte ist, dass diese Begebenheit durch einen anderen Filter betrachtet werden könnte, und somit ein völlig unterschiedliches Ergebnis dabei entstehen würde.
Einfach gesagt, aber manchmal schwer getan. Wie also kann man verzeihen?
Wenn uns nun jemand um Verzeihung bittet, dann fällt das "Frieden schließen" nicht gar so schwer, schließlich hat unser Gegenüber dabei seinen eigenen Schatten "übersprungen", hat die Konsequenzen der Bitte um Vergebung "in Kauf" genommen.
Je näher wir der Person stehen, desto einfacher sind wir bereit, diesem Menschen auch zu vergeben, etwa Familienmitgliedern oder Ehepartnern verzeihen wir viel leichter. Bei "Fremden" fällt es da schon ungleich schwerer, sich im Verzeihen zu üben.
Auch hilft oft, zuerst einmal etwas "Gras über die Sache wachsen zu lassen", da Wut, Zorn oder Enttäuschung häufig auch schnell verrauchen.
Und vergessen Sie nicht, die reine Bitte um Verzeihung lindert unseren Schmerz schon sehr, da wir uns schnell wieder "geliebt" fühlen, nicht mehr im Abseits fühlen, die Tat als nicht mehr "böswillig" betrachten.
Am Anfang einer Kränkung (kurz danach) können wir häufig nicht verstehen, warum die andere Person uns verletzt hat, wir müssen dann zuerst unsere Gefühle ordnen. Gerade wenn die Gedanken ständig um die Verletzung oder die Person, die sie uns zugefügt hat, kreisen, dann fängt der Bewältigungsprozess erst an. Lassen Sie sich Zeit, denn Zeit heilt alle Wunden!
Nach einer gewissen Zeit steigt dann die Bereitschaft zu vergeben, da der Schmerz kleiner wurde, die Gefühle sich geordnet haben.
Jetzt kann es helfen, sich in die Position des Menschen zu versetzen, der uns verletzt hat. Warum hat er/sie das getan? Was waren die Beweggründe? Und auch die Frage, ob wir selbst nicht schon einmal etwas Ähnliches getan haben, die hilft im Prozess des Verzeihens.
Dann kommt der Moment, in dem wir loslassen müssen, die Kränkung und das Unrecht abhaken müssen, da uns sonst die schlechten Emotionen "auffressen" werden, wir auch ständig um dieselben Gedanken kreisen.
Können Sie Ihr eigenes Bedürfnis nach Harmonie erkennen und endlich Frieden finden?
Sie sollten der anderen Person vergeben, um sich selbst zu schonen, um Ihrem Ich wieder Ruhe und Frieden zu erlauben. Dabei geht es zuerst um Sie, erst in zweiter Reihe um den anderen Mensch. Denn Sie können nur dann mit Ihrem Umfeld richtig zusammenleben, wenn Sie in Ihrer Mitte ruhen.
Der Weg ist das Ziel!
Fehler sind immer zu verzeihen, wenn man den Mut hat, diese auch zuzugeben
- Bruce Lee - Sino-amerikanischer Schauspieler - 1940 - 1973
Man kommt in der Freundschaft nicht weit, wenn man nicht bereit ist, kleine Fehler zu verzeihen
- Jean de La Bruyere - Französischer Schriftsteller - 1645 bis 1696
Anderen magst du viel verzeihen, dir nichts
- Ausonius - Römischer Dichter - 310 bis 395
Gott wird mir verzeihen, das ist sein Beruf
- Heinrich Heine - Deutschen Dichter - 1797 bis 1856
Nach einem guten Dinner kann man jedem verzeihen, selbst seinen eigenen Verwandten
- Oscar Wilde - Irischer Schriftsteller - 1854 bis 1900
Das Böse, das wir tun, wird uns Gott vielleicht verzeihen. Aber unverzeihlich bleibt das Gute, das wir nicht getan haben
- Karl Heinrich Waggerl - Österreichischer Schriftsteller - 1897 bis 1973
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